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Haustrunk und Bierherstellung durch Haus- und Hobbybrauer
Geschrieben am Sonntag, 29. Dezember 2002 von hobbybrauer

Interessantes zum Bier und Bierbrauen Das Biersteuerrecht sieht zwei Möglichkeiten der Steuerbefreiung vor, die es in dieser Art bei anderen Verbrauchsteuern nicht gibt: zum einen die unentgeltliche Abgabe von Bier durch Brauereien an ihre Angestellten und Arbeiter als sog. Haustrunk und zum anderen die Herstellung von Bier durch Haus- und Hobbybrauer bis zu einer Menge von 2 hl pro Kalenderjahr.

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